Satzung

Petersmann-Institut

§1
Name und Sitz

Die Gesellschaft führt den Namen „Petersmann Institut für den unabhängigen
Finanzberater“ (nachfolgend „Institut“ genannt) und wird in der Rechtsform der GmbH geführt. Sitz der
Gesellschaft ist 64625 Bensheim. Das Institut organisiert ein Netzwerk unter dem Namen „PI“ – Club
ehrbarer Kaufleute“.

§2
Gesellschaftszweck

Das Institut verfolgte ursprünglich ausschließlich den Zweck, den freien und unabhängigen
Finanzberater als Mitglied dieser Interessengemeinschaft als wichtige Beratungsinstanz im Kapitalmarkt zu etablieren und auszubauen. Durch die hohen Ansprüche an die eigene
Beratungsqualität und die der eingeschalteten Mitarbeiter, durch das hohe
Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Vermögenswerten seiner Kunden, durch die vorbildliche
Erscheinung in der Öffentlichkeit, durch Schaffung von Transparenz der angebotenen
Finanzdienstleistung sowie durch das ständige Bemühen in der Erfüllung der Erwartungshaltung der
Kunden, sollte jedes Mitglied und somit das Institut dazu beitragen, ein Gütesiegel für die
unabhängige Finanzberatung darzustellen.

Ab dem Jahr 2023 organisiert das Institut als Fokus seiner Unterstützungsleistungen für Mitglieder das
Netzwerk der ehrbaren Kaufleute.

Der „Club der ehrbaren Kaufleute“ beruht auf Grundwerten, die das Engagement und das
Geschäftsgebaren unserer Mitglieder prägt. Diese Leitlinie erzeugt ein exklusives Miteinander, das
Wachstum und Transformation erleichtert. Nach wie vor zeichnet es ein Mitglied des Instituts sowie
des Netzwerks aus, eine langjährige, nachhaltige und vertrauensbasierte Beziehung zum Kunden und
zum Netzwerk unterhalten zu wollen.

Die nachhaltige Beratungsqualität, insbesondere bei einem Angebot aus dem
Finanzdienstleistungssektor, setzt immer Vertrauen und viel Erfahrung in allen Lebensbereichen
voraus. Das Institut möchte daher so viele Bereiche aus der Gesellschaft wie möglich abdecken.

Über den Zugang zu unserem Netzwerk ermöglichen wir unseren Mitgliedern, ihren Horizont, ihr
Wissen und ihre Perspektiven zu erweitern. Das Mitglied soll den höchstmöglichen Nutzen aus dem
Netzwerk beziehen können und von dem regelmäßigen und organisierten Austausch profitieren.
Unsere Struktur zeichnet sich aus, dass Mitglieder Möglichkeiten für strategische Allianzen, Wachstum
oder auch die gemeinsame Gründung neuer Unternehmen nutzen.

Das Mitglied verpflichtet sich im Gegenzug, nach Möglichkeit an diesem organisierten Austausch
teilzunehmen und sich sowie seine Lebenserfahrungen aktiv mit einzubringen. Das Institut sowie alle
Mitglieder sind sich über die Schaffung eines vertrauensvollen Umfelds einig und unterlassen jedwede
zuwiderlaufenden Aktivitäten

§3
Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§4
Mitgliedschaftsformen

Das Institut hat
a) Gesellschafter
b) Gründungsmitglieder
c) Mitglieder
d) Förderer und Sponsoren
Sämtliche Mitglieder von a) bis d) können natürliche oder juristische Personen sein. Juristische
Personen können einen Verantwortlichen entsenden oder einen Vertreter benennen. In begründeten
Ausnahmefüllen kann der Verantwortliche seinen Vertreter mitnehmen.
Förderer und Sponsoren zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass sie das Institut, seine Mitglieder
und das Netzwerk insgesamt unterstützen wollen. Sie gehören wie selbstverständlich dem „Club der
ehrbaren Kaufleute“ an.

§5
Aufnahmeverfahren

Über die Aufnahme eines jeden Mitglieds entscheidet die Geschäftsleitung. Die Aufnahme kann aber nur auf Empfehlung eines Mitglieds oder der Geschäftsleitung erfolgen. Nach Prüfung der Geeignetheit
und stattgefundenem Vorstellungsgespräch wird der Bewerber:in nach erfolgreicher Auswertung in
das Netzwerk aufgenommen. Die Aufnahme ist vollzogen, sobald die Satzung und der Ehrenkodex
unterzeichnet ist und die Beitragszahlung erfolgt ist.

§6
Rechte und Pflichten

Die Mitglieder sind zur Zahlung der Beiträge verpflichtet. Der Beitrag ist als Jahresbeitrag zu Beginn
des Geschäftsjahres fällig. In Ausnahmefällen kann der Beitrag auch monatlich oder quartalsweise
entrichtet werden.

§7
Partnerkkonzept

Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung oder Ausschluss des Mitglieds. Bei juristischen Personen automatisch durch Liquidation bzw. Aufnahme eines Insolvenzverfahrens.
Die ordentliche Kündigung hat schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum
Kalenderjahresende zu erfolgen. Bei Ausschluss endet die Mitgliedschaft sofort.
Ein Ausschluss erfolgt bei Verletzung dieser Satzung und insbesondere bei Verletzung des
Ehrenkodex.
Bei Nichtentrichtung des jeweils fälligen Beitrags wird der Ausschluss nach der zweiten erfolglosen
Aufforderung ausgesprochen.

§10
Inkrafttreten der Satzung

Mit Gründung des Instituts tritt diese Satzung automatisch in Kraft.
Diese Satzungsänderung ist ab sofort gültig.
Bensheim,


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Petersmann Institut für den unabhängigen Finanzberater GmbH


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Datum, Unterschrift und Firmenstempel des Mitglieds